RE: OT: WLAN über 300m Luftlinie
Hi! Matthias Houdek [mailto:linux@houdek.de] schrieb:
Naja, da scheint ja irgendwas nicht zu stimmen, denn 100mW Sendeleistung sind definitiv erlaubt.
Da war ich wohl etwas vorschnell. Ich hatte lediglich auf den Frequenzbereich 2400-2483,5 MHz und "ISM" geachtet. Bei ausführlicherer Suche fand ich nun auch das richtige Dokument bei der RegTP: http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenzen/allgemeinzuteilun gen/89_03.pdf Hier schreibt man nun von einer "Summenleistung" von 100mW, die von allen gleichzeitig benutzten Trägern erzeugt wird. Bei 3 Trägern sind es z.B. nur noch 33mW/Träger. Da man aber heutzutage Spread-Spectrum-Verfahren verwendet, ist die Anzahl der Träger wohl eher unbestimmt... Richtantennen sind in o.g. Dokument auch nicht mehr explizit verboten. Aber die Festlegung auf die E(I)RP bleibt.
Nein, Leistung zeitunabhängig.
Stimmt. Der Physikunterricht ist doch schon ein paar Tage her... =;-)
Die Sendeleistung ist auf den Seiten des BMWA als "die von einer Antenne abgestrahlte elektrische Leistung" definiert. Und der "Antennengewinn" ändert ja nix an dieser Leistung, sondern er fokussiert die Leistung nur.
Das gilt für "SENDEleistung", wir diskutieren aber über die Effektive STRAHLUNGSleistung (EIRP). Ich suche noch nach einer guten Definition der E(I)RP...
Allein eine Patchantenne, wie sie in etlichen APs fest eingebaut ist und die eine typische halbkugelfömige Abstrahlung hat, erreicht so mit 5-8 dBi eine Vervierfachung des Feldstärke in diesem Gebiet (dafür ist seitlich und vor allem nach hinten eben nix los ;-)
Ja, aber dafür nimmt der Hersteller die Sendeleistung (an der "virtuellen" Antennen- buchse im AP) zurück, um die Begrenzung der Strahlungsleistung einzuhalten. -- Mit freundlichen Grüßen Thomas Voigt
participants (1)
-
Voigt Thomas