Hallo, ich würde es einfach probieren. Mehr als nein sagen kann der Händler ja nicht. Ansonsten ist es meines Erachtens keine Frage, wer im Recht ist, sonder ob und vor allem wann man es bekommt. Wenn es eine Zusicherung gab, recht auch ein anwesender Zeuge. Kommt es zum Rechtstreit hilft ggf. eine vorhandere Rechtsschutzversicherung. Größere Firmen haben eine solche meist. Viel wichtiger ist aber die Frage des Risikos. Das liegt auf beiden Seiten. Wenn man nach ca. 7-8 Monaten vom Amtsgericht (Gerichtsstand i.d.R. Verkäufer) Recht bekommt wäre das schön. Wenn nicht hat man dann ein "veraltetes" Laptop-Modell, was man auch bei eBay nur mit erheblichen Abschlägen los wird. Und die Gewährleistung als solches kann man dann auch nicht mehr voll mit verkaufen. Alex -------- Original-Nachricht --------
Datum: Sun, 06 Jan 2008 20:40:09 +0100 Von: Klaus Hoffmann <klaus.hoffmann@s3-med.de> An: opensuse-de <opensuse-de@opensuse.org> Betreff: Re: Rechtsfrage
Dann ist das -soweit ich sehe- Deine einzige Chance, wenn Du den Rechner zurückgeben willst...
Viel Erfolg Gruß
Klaus Am Sonntag, den 06.01.2008, 20:37 +0100 schrieb slartibartfass:
Hallo Klaus,
ja ich habe das dem Händler gesagt. Er hat mir das natürlich nicht schriftlich zugesichert. Mann ich finde das einfach scheisse sich dauernd nach allen Seiten absichern zu müssen. Das Leben könnte so schön sein.
Gruß Andreas
Am Sonntag, 6. Januar 2008 17:55:45 schrieb Klaus Hoffmann:
Was Du auch erst einmal Dir klären solltest: Hast Du Deinem Händler erzählt, daß Du Linux darauf installieren willst - und ihn nach der Kompatibilität gefragt - und vielleicht sogar schriftlich zusichern lassen?
Gruß Klaus -- Klaus Hoffmann HOFFMANN Consulting Tel: +49 7161 989464 Unternehmensberatungs GmbH Fax: +49 7161 989466 Zeisigweg 1,73054 Eislingen Mobil: +49 170 2033183 Geschäftsführer: Klaus Hoffmann HR Göppingen B3348
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