Hallo, habe gehört (bin selber 7.3-Nutzer), daß es bei der 8.2 einen sog. SuSEwatcher gibt, der genau das tun soll, was Du beschreibst, nämlich die Desktop-Icons wieder nach eigenem Gutdünken auszurichten. Wenn man den abschaltet, soll es wieder Ok sein. Leider kann ich zu den anderen Phänomenen nichts sagen, obwohl ich selber KDE 3.1.1a installiert habe. HTH und Gruß, Thomas Michalka SCNR: Vielleicht ein bisserl OT, aber doch wieder nicht so ganz ... "Ach, ich kann das ja so schön, deswegen zeig' ich dem Benutzer mal, wo's langgeht auf dem Desktop" könnte ein Ausspruch lauten - erinnert mich fatal an Firma WinzigWeich. Warum in Gottes Namen, schaltet SuSE nicht einfach so wenig Automatismen wie möglich ein, und dokumentiert lieber anständig, wie man sie selber aktiviert, so man sie zu brauchen glaubt? Man weiß doch, was dabei herauskommt, wenn man es möglichst allen rechtmachen will, oder? Sowas würde den Namen "Professionell" verdienen, nicht das Gegenteil. Sicherheit ist in dem Zusammenhang nur _ein_ Aspekt. Zunächst wichtiger für Professionals ist sicher, daß man nicht ewig an der Kiste rumpfriemeln muß, um lästige Automatismen abzustellen, denn das kostet richtig Zeit und damit Geld. Man kann sich in Nürnberg nicht länger auf den Standpunkt zurückziehen, daß man 'ja nur freie SW zusammenstelle'. Z.B. Yast2 ist keine freie Software und von SuSE, und ist bei der 7.3 z.T. so arg fehlerhaft, daß man bei SuSE kaum ausreichend vor der Auslieferung getestet haben konnte. Der Nachbesserungspflicht kommt SuSE prinzipiell damit nach, daß Updates angeboten werden. Aber was hilft das, wenn eklatante Programmierfehler und konzeptionelle Fehler (solche, wo man mit Sicherheit annehmen kann, daß eine Funktion in der vorliegenden Form vom Hersteller nach den Prinzipien der technischen Richtigkeit so nicht beabsichtigt gewesen sein kann) noch heute drin sind. Da kann der Hinweis auf den Upgrade auf eine neue Version nicht befriedigen, wenn man keine neuen Features haben will, und für die Bereinigung von Fehlern sollte man nicht EUR 49,90 bezahlen müssen. Der geplagte Arbeitgeber oder Freiberufler, o.ä. sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, ob man für Un-Funktionen, die eindeutig der SuSE AG zuzuschreiben sind, nicht Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Denn in solchen Fällen, wo SuSE etwas fehlerhaft hergestellt hat, ist das eine mangelhafte Ware, deren Nachbesserung bzw. Minderung des Kaufpreises man verlangen kann. Mit Wandlung des Kaufvertrags wäre den meisten wohl nicht gedient ;-) Ich weiß nicht, ob Software hiervon ausgeschlossen ist, aber warum sollte sie? Oder Schadenersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz vielleicht? Ich jedenfalls werde entsprechende Schritte in Erwägung ziehen, wenn mir bei einer SuSE-X.X mal wieder Unmöglichkeiten begegnen, wie es bei der 7.3 war. Oder mein Kunde bezahlt den Mehraufwand - aber das gibt's heutzutage auch nicht mehr so oft :-\ Wenn eine Software für einen meiner Kunden einen Fehler hat, oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert, bin ich dem Kunden nach dem Gesetz, den vertraglichen Bestimmungen und nicht zuletzt meiner Reputation eine ordentliche Nachbesserung schuldig. Die ersten zwei Gründe würde ich einfordern von SuSE, der dritte Grund ist mir, was SuSE angeht, herzlich egal. FAZIT und ZENTRALE FRAGE: Warum also sollte für Standard-Software (weitverbreitete) nicht gelten, was für Individual-Software gilt?