Thomas Vollmer wrote:
Ehe ich mich jetzt zu sehr ins Thema bzw. Diskussion vertiefe, aber grundsätzlich schützen die einschlägigen Gesetze nicht nur den Empfänger der Nachricht, sondern auch den Absender. D.h. wenn man das Ganze etwas, zugegeben etwas theoretisch theologisch, streng auslegt, muss man im Rahmen der Deiner Policy auch das Einverständnis des Absenders einholen.
Nein! Um die Absurdität dieser Idee auf die Spitze zu treiben, stelle dir einfach mal vor, man müsste von jeder Person, die einem etwas schickt, das Einverständnis zur wie auch immer gearteten Verarbeitung holen. (^-^) Bei vielen Mails ist dies technisch auch gar nicht möglich. Denke allein an DSN mit dem Null-Absender. Mit der Übermittlung der Mail geht die Mail an dich über. Einschränkungen bezüglich der Verarbeitung/Veröffentlichung mag es geben durch die Geschäftsbeziehungen und die gesetzlichen Vorschriften für den allgemeinen Datenschutz, der für alle Dokumente gilt, nicht nur Email. Schön sind da auch die Emails, welche den Standard-Disclaimer mit allen möglichen und unmöglichen Statements dranhängen haben, die dann an öffentliche Mailinglisten geschickt werden. Willkommen in Absurdistan.
Und selbst wenn die Firma die Nutzung für private Zwecke untersagt und man das auch noch alles schriftlich mit den Mitarbeitern geklärt hat, schützt das nicht davor das eine fremde Person eine EMail privater Natur in die Firma schickt.
Das ist dann nicht dein Problem, sondern das Problem des Absenders.
Die Standardfehlermeldungen reichen nicht, weil sie regelmäßig für den Laien unverständlich sind und oft auch noch auf Englisch sind. Dies ist belanglos, da der Laie sich dann an den zuständigen Fachmann
wenden kann, also den Mailadmin in seiner Firma. Wenn unsere Mitarbeiter eine Email als nicht zustellbar zurückbekommen und die Fehlermeldung nicht deuten können, fragen sie mich ja auch. (^-^)
Nicht jede Firma hat einen Admin oder ausreichend qualifizierte Admins. Von Privatpersonen als Absender mal abgesehen. Und ich habe schon oft erlebt das die Anwender solche Fehlermeldungen, eben weil sie sie nicht als Fehlermeldungen verstanden haben, einfach gelöscht haben und sich dann nach Tagen gewundert haben warum Rückfragen kommen warum die Mail nicht da ist. Genauso wenig versteht $ANWENDER das EMail keine zeitlich verbindliche Zustellung ist.
Auch dies ist dann nicht mein Problem, sondern das Problem des Absenders. Das Sorgfaltsprinzip gilt auch für diesen. Notfalls kann er anrufen und fragen. Auch dies ist vorgekommen und in Ordnung, selbst wenn die Mail schon eindeutig gesagt hat "adress unknown" und er sich schlicht vertippt hatte.
Anhand der erweiterten Returncodes kann jedoch ein halbwegs moderner Mailclient die DSN auch in der lokalen Sprache darstellen. Postfix unterstutzt die erweiterten Codes AFAIK seit Version 2.3. Dies erscheint dann in den Capabilities als 250-ENHANCEDSTATUSCODES
Ich glaube wir reden hier von Leuten für die Mailprogramme von max. zwei Softwarehäusern kommen bzw. Webclients bei Freemailern nutzen.
Genau diese Clients können das! Also kein Problem. Für Webmail kann man sich an den Mailprovider halten. Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es eine gewisse Grauzone gibt zwischen der strikten rechtlichen Auslegung und der praktischen Handhabung bei der Abweisung von Mails. Wer eine Policy hat, die nicht direkt verständlich ist, tut gut daran, in der Reject-Meldung einen Link auf eine Erklärungsseite zu geben in Deutsch und Englisch. Mehr ist kaum möglich. Ich reiche einem Bedürftigen vielleicht noch eine Rolle Klopapier, aber abwischen darf er gefälligst selbst. Irgendwo ist einfach Schluß... -- Sandy Antworten bitte nur in die Mailingliste! PMs bitte an: news-reply2 (@) japantest (.) homelinux (.) com -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org