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Moin, Am Di, den 02.12.2003 schrieb Thorsten Haude um 18:16:
* Joerg Rossdeutscher <ratti@gesindel.de> [2003-11-23 23:44]:
Am So, den 23.11.2003 schrieb Thorsten Haude um 23:05:
* Joerg Rossdeutscher <ratti@gesindel.de> [2003-11-23 22:44]:
Hä? Wieso?
Es geht um die Verwaltung von Rechten an einem Produkt, und die Bezeichnung ist nunmal auf Denglisch "Digital Rights Management".
Es geht in erster Linie um die Verwaltung von Restriktionen an einem Produkt, nicht von Rechten. Deine Rechte kannst Du auch sehr gut wahrnehmen, ohne DRM zu installieren.
Es ist schon seit langer Zeit (sehr viel länger, als es Computer gibt) üblicher Sprachgebrauch, zu sagen, jemand hätte "die Rechte an seinem Werk". Um die Wahrung dieser Rechte geht es, und eben die Rechte des Autoren, Verlages, Vertreiber. Niemand hat gesagt, es ginge um die Rechte des Käufers. Die sind (natürlich) eingeschränkt.
Die Rechte der Rechteinhaber sind es aber nicht, die von DRM-Systemen gemanaged werden, sonder eben die Restriktionen. Es wird gemanaged, wann und auf welchem Gerät ich die Medien benutzen kann und mit wem ich sie teilen kann, nicht wer eine Übersetzung veröffentlichen oder ein Konzert veranstalten darf.
Das ist aber alles nicht neues und schon immer so gewesen. Neu ist a) naja, nicht mehr ganz so neu, daß man digitale Werke verlustfrei kopieren kann. Bei Papier oder Kassetten hat sich das "von selbst" geregelt. b) ziemlich neu ist, daß man diese Vervielfältigung inzwischen wieder unterbinden kann, und zwar technisch (Kopierschutz, TCPA), juristisch (Neuregelung der Gesetze vor kurzem) und praktisch (Die Polizei kriegt auch so langsam mal Rechner mit Internetanschluß) Die Restriktionen waren früher anderer Natur. Es war entweder sinnlos, ein ganzes Buch über den Photokopierer zu jagen, oder es war spätestens in der dritten Kopie für die Tonne. Dieser Zustand ist jetzt wieder hergestellt. Klar, es gibt auch solche Sachen wie Movies, die sich nur 24 Stunden lang abspielen lassen. Andererseits: Die Reklam-Heftchen meiner Schulzeit haben auch nicht bis heute überlebt.
Weiss ich nicht. Ich besitze weder Audio-Tonträger noch eine Stereoanlage. Ich höre nur Radio, nur im Auto und nur Sender ohne Musik, oder Klassik und kenne die Problematik daher nur vom Hörensagen.
Ok, dann solltest Du Dich mal schlau machen, das wird Dich früher oder später auch betreffen. Heute geht es nur um Musik, in zehn Jahren auch um Schulbücher und Lexika.
Gutes Beispiel. Meine Schulbücher mußte ich auch kaufen - und wenn meine Freundin und ich in unserer gemeinsamen Wohnung nur ein Lexikon hätten, müssten wir dauernd in das Arbeitszimmer des anderen rennen, weil die Nutzung durch die physische Präsenz des Buches eingeschränkt ist.
Ich weiss allerdings, daß, wenn ich einen Stadtplan im Auto haben will und einen in der Wohnung, daß ich dann eben zwei kaufen muß.
Du kannst auch eine Kopie des Stadtplans anfertigen und ins Auto legen. Die Hersteller der Karten versuchen, Dich von dem Plan abzubringen, indem sie ihr Produkt im Original wertvoller machen als eine Kopie.
Als armer Student habe ich mir mal keinen Stadtplan leisten können und habe daher den aus den "Gelben Seiten" zusammengeklebt - glaub mir, du willst dir keinen Stadtplan selbst basteln. :-) Im Ernst: Ich spreche nicht juristisch, sondern nach meinem Rechtsverständnis: Ich finde es nicht richtig, den Stadtplan zu kopieren. Wenn du zwei willst, kauf zwei. Ich verdiene meine Taler u.a. mit der Erstellung von Websites. Ich hätte durchaus was dagegen, wenn irgendjemand unsere Site spiegelt und für seine Zwecke umbaut, nur weil sie ja schon einmal bezahlt ist. Uns entgeht das Geld für den zweiten Kauf.
Tatsache ist vor allem, daß die Industrie auch hier mal wieder die Begriffe vorgeben will.
Du zitierst doch so gerne Tucholsky, dann lies dir mal seine Artikel durch, die er um 1930 herum geschrieben hat, um das Urheberrecht zu kritisieren. Der hat vor einem Dreivierteljahrhundert bereits genau diese Begriffe verwendet.
Ich hab's nicht gefunden, hast Du einen Titel?
Ne, ich bin beim Blättern in der fast-komplett-Ausgabe drüber gestolpert. Aber mit diesem Thema setzt er sich mehrfach auseinander, speziell mit dem Problem, daß Urheberrechte vererbt werden können, und daß nach dem Tod von Johann Wolfgang von Goethe eben seine erbende Cousine Bertha Metzgermeier-Müller geb. Goethe beliebig unveröffentliches Material zusammenstreichen, wegwerfen oder zurückhalten kann.
Das sollte sie nicht dürfen. Ebensowenig wie sog. 'Raubkopien' entstehen, indem "mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" eine Kopie angefertigt wird, werden hier meine Rechte gemanaged.
Ich beteilige mich nicht mehr an Begrifflichkeitsdiskussionen. Erinnert mich irgendwie an meine Antifa-Zeit, wir haben ewig diskutiert, ob es "Reichspogromnacht" statt "Reichskristallnacht" heissen soll, und "Machtübertragung an die Nazis" statt "Machtübernahme durch die Nazis", bis spät in die Nacht... Es stimmt zwar, aber in der Zeit hätte man gut ein halbes Dutzend Glatzen verkloppen können.
Hehe, damit hast Du Dir ein Bier verdient, falls wir uns mal treffen.
Das ist gut. Dafür gebe ich dann auch zu, daß die derzeitigen Kampagnen der Medianunternehmen und die von ihnen genutzte Diktion unter aller Sau ist. Prinzipiell muß man Verlautbarungen von Interessenverbänden halt "lesen" als daß, was sie sind: Interessenvertretung. Die Arbeitgeberorganisationen machen auch gelegentlich Vorschläge, die nichts anderes bedeuten als die Einführung von Leibeigenschaft bei gelegentlicher Durchführung einer Hungerkatastrophe... Aber stimmt: Die gnadenlose technische Inkompetenz unserer Volksvertreter in solchen Dingen haben leider dazu geführt, daß eine Lobby-Vorlage Gesetz geworden ist.
Allerdings halte ich Kommunikation schon für wichtiger als Du. Wenn man es der Medienindustrie überläßt, die Begriffe zu definieren, sollte man sich nicht wundern, wenn sie bekommen, was sie wollen. Sieh Dir an, was gerade in der Welt passiert, wie oft etwas als Böse definiert wird, um einen Grund zu haben, dagegen vorzugehen. Sieh Dir die aktuelle Kampagne der Medienindustrie an, in der Du für das Anfertigen einer Privatkopie mit Vergewaltigung bedroht wirst.
Klar können Begriffsdefinitionen übertrieben werden, das sollte aber kein Grund sein, dem politischen Gegner frei gewähren zu lassen.
ACK
Der Begriff ist also falsch und politisch eindeutig vorbelastet.
Nö.
Doch.
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