* Peter Blancke schrieb am 31.Aug.2001:
die Unix-Rechte lassen ein solches Vorgehen zum Glueck schon seit Jahren nicht mehr zu und das hat auch seine guten Gruende.
So plausibel, wie Dein Anliegen vielleicht sein moechte, so gefaehrlich kann das aber auch werden, wenn die Methode in falsche Haende geraet.
Stelle Dir einmal vor, Du hast erstens auf einem Unix-System Plattenbeschraenkung (Quota) auf 20 MB und zweitens im Netzwerk jemanden, der Dich nicht leiden kann, der aber genau weisst, dass Du gerade Richtung Deines Arbeitszimmers gehst, weil Du heute - am Freitag - bis 11 Uhr etwas fuer Deinen Chef erstsellen sollst. Natuerlich ist der verantwortliche Administrator nicht im Hause. Dein Dich "liebender" Arbeitskollege wird mit ein paar wenigen Befehlen Dir 100-KB-grosse Dateien Stueck fuer Stueck "schenken", bis er gesagt bekommt, dass es wegen des Plattenplatzes nicht mehr geht. Dann wiederholt er das Spiel in 10-KB-Stueckchen, anschliessend in 1-KB-Dateien, bis Deine Platte _RESTLOS_ voll ist.
Dann löschst Du sie wieder, wo ist da Problem?
Benachrichtige also den Empfaenger dieser Datei, dass er sie jetzt entgegennehmen darf. Entgegennehmen ist - im Gegensatz zu Zusenden - naemlich ein freiwilliger Akt der Gegenseite.
Dateien die Dir nicht gehören kannst Du nicht so einfach übernehmen.
Und dann ist da noch die Firma, wo der Chef - zugleich Administrator - _dauernd_ nach Feierabend in den Homeverzeichnissen seiner Angestellten herumschnueffelt. Ploetzlich findet er im Verzeichnis meines missliebigen Kollegen eine Datei mit dem bedeutungsvollen Dateinamen "Chef_Misskreditierung". Die Datei hat passenden Inhalt.
Nein, nein... Das geht nicht!
Und was ist, wenn der Sysadmin Dir was böses will? Es kann nicht sein, daß wenn man in einem System plötzlich Kinderpornos hat, die angeblich einem gehören, daß man dann automatisch der Beschuldigte ist. Bernd