On Mittwoch, 25. Juli 2007, Sandy Drobic wrote:
Joachim Reiter, EMV-ELV wrote:
Michael Raab schrieb:
On Wednesday 25 July 2007 11:51:23 Christoph Weinandt wrote:
Sorry - ich meinte, daß mich korrekte Aussagen zu den rechtlichen Regelungen beim Thema Emailfiltering interessieren!!
Ich denke mir mal, dass hier der Paragraph § 303a StGB zu berücksichtigen ist. Denn da heisst es:
* (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 – Ausspähen von Daten) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. * (2) Der Versuch ist strafbar.
Deswegen hole ich mir von meinen Kunden eine schriftliche Erlaubnis, den Spam zu löschen.
Da wäre ich vorsichtig. Wer entscheidet bei dir, was SPAM ist? Es wäre nicht das erste Mal dass "echte" Mails als SPAM eingeordnet werden bzw. Mails fälschlicherweise markiert werden (siehe Spamhaus.org http://www.heise.de/newsticker/meldung/91417). IMHO ist es besser alle
spamhaus.org wird von den meisten wohl als "harte" RBL eingesetzt, die direkt im SMTP-Dialog den Client abblockt. Die Mail kommt somit gar nicht auf den eigenen Server und die Verantwortung für die Mail bleibt beim sendenden Server.
Rechtlich ist dies damit kein Problem, das ist eine Policy-Frage, welche RBLs man wie einsetzt.
Aber auch das ist nicht völlig unproblematisch, denn auch das unterdrücken der Kommunikation ist nicht so ohneweiteres nicht erlaubt. Wenn nicht gerade eine technische Gefährdung für das System wie bei einem Virus vorliegt. Aber das weisst Du zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht. Stell Dir mal vor Dein Nachbar blockiert regelmäßig die Haustür damit der Postbote nicht mehr reinkommt, nur weil er vermutet das der Postbote Werbung für Dich bringt. Denn das hat er in der Vergangenheit schon mal gemacht. Gruß Thomas