24 Oct
2003
24 Oct
'03
13:42
Antje M. Bendrich am Freitag, 24. Oktober 2003 11:27:
Hallo Matthias,
Matthias Houdek schrieb am 24.10.2003 (07:42):
Wenn in den USA nicht ausdrücklich das Trocknen des Hamsters in der Mikrowelle in der zugehörigen Bedienungsanleitung verboten ist, dann kann ich dort doch auch den Gerätehersteller erfolgreich verklagen.
Urban Legend, siehe http://www.snopes.com/horrors/techno/micropet.htm
Na gut, aber ein mächtiger Fresstempelbetreiber musste Schmerzensgeld zahlen, weil der Kaffee zu heiß war (für die Oberschenkel) und vor allem nicht ausreichend als "heiß" gekennzeichnet. ;-) -- Gruß MaxX 8-)