Am Dienstag, 3. Juli 2007 17:13 schrieb Falk Sauer:
Am Dienstag, 3. Juli 2007 schrieb Al Bogner:
Am Dienstag, 3. Juli 2007 15:11 schrieb Falk Sauer:
Am Dienstag, 3. Juli 2007 schrieb Al Bogner:
Ich hatte die Seite mehrmals aufgerufen. Also auch hier negativ. Konkret geht es um einen Preis, der sowohl bei Geizhals als auch bei einem von mir als seriös akzeptierten Händler angegeben wurde. Der Händler behauptet nun, das es diesen Preis nie bei ihm gab. Jetzt frage ich mich wie es zu so etwas kommen kann. Die Angaben bei Preissuchmaschinen sind ja manchmal nicht aktuell, aber 2x derselbe falsche Preis kommt mir schon komisch vor. Ich habe auch gar kein besonderes Interesse über den Preis zu diskutieren, es geht um 50€ oder 10% des Preises bei einem an und für sich schon ausgesprochen guten Preis, sondern mich interessiert einfach, ob man da später irgendwas nachweisen kann, wenn man keinen Screenshot gemacht hat.
hak es unter Lehrgeld ab,
Darum geht es nicht. Ich habe schon von anderen Händlern Auftragsbestätigungen erhalten und dann wurde zum (sehr interessanten) Preis nicht geliefert. Solche Händler hakt man einfach unter nie mehr wieder ab und bestellt wo anders. Das ist nicht das Problem. In diesem Fall bin ich nach mehreren Bestellungen überzeugt, dass es ein seriöser Händler ist Manche Händler werben bei Preissuchmaschinen systematisch mit extrem niedrigen Preisen und lehnen das Geschäft, dann aus fadenscheinigen Gründen ab. In solchen Fällen gab es von mir bereits 2x eine konkrete Sachverhaltsdarstellung im Usenet unter Nennung des Namens, sodass sich jeder seine eigene Meinung bilden kann.
1. ist es sinnfrei auf eine Preisangabe einer Preissuchmaschine zu pochen weil das nie und nimmer verbindlich ist/sein kann.
Klar. Viele haben doch sowieso in den AGB, dass die Vertragsannahme erst mit der Versendung der Ware zustande kommt. Wegen ein paar Euro lohnt es sich doch nicht einen Rechtsstreit anzufangen und das wissen die unserlösen Händler ganz genau. Es könnte nur mal sein, dass mich einer zu sehr reizt und ich das dann meinem Rechtsschutz übergebe. Meine negativen Erfahrungen mit Online-Bestellungen sind aber sehr gering und auch dieser Thread ist eher eine grundsätzliche Frage.
2. schützt dich nur die selbst erstellte Dokumentation der wesentlichen Teile des Bestellvorganges auf der Seite des Anbieters vor teuren Überraschungen.
Das habe ich ja gemacht. Es geht darum, dass kurz _nach_ der Bestellung der Preis gesunken ist und der Händler behauptet, dass es diesbzgl. nie Änderungen auf seiner Webseite gegeben hat. Meine Frage bezieht sich also darauf, ob es eine Möglichkei gibtt, solche Dinge nachträglich zu klären. Aber so wie es aussieht, gibt es da nichts. Und mir ist auch klar, dass das überhaupt nichts mit einem Rechtsanspruch zu tun hat. Insofern ist es also eine technische Frage, die schon den Randbereich dieser ML berührt. Natürlich hätte ich sofort einen Screenshot machen können, habe ich aber nicht. Dieser Händler hatte früher schon mal den günstigeren Preis verrechnet als zu dem ich bestellt hatte. Ich hatte daher auch keine besonderen Bedenken und hatte nur mal angefragt, wie man mit dem Differenzbetrag verfahren könnte, worauf er meinte, dass es bei ihm nie diesen Preis gab. Ich vermute eher, dass da irgendein Automatismus dazwischen gefunkt hat.
Dabei hat sich bewährt keinen Screenshot anzulegen sondern einen Ausdruck*, denn unten drunter steht bei FF auch immer ein Zeitstempel!
Unter KDE sieht man auch Uhrzeit und Datum, bei einem Screenshot, zumindest wenn die Uhr entsprechend konfiguriert ist.
*) kann ja auch erstmal ein pdf oder eine ps-datei sein
3. gibt es ein Fernabsatzgesetz sofern man in D kauft.
Eben, daher ist es auch in der Regel sinnvoll den Händler zu kontaktieren, dass für beide Seiten ein Rücktritt und eine erneute Bestellung bei günstigerem Preis wenig Sinn macht. Al -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org