On 25-Oct-99 tschweikle@FIDUCIA.de wrote: ...
Der Beamte muß dir erst nachweisen, das du das Lizenzfile _verwendet_
Das muß er nicht. Der Besitz alleine ist in diesem Fall bereits rechtswidrig.
Wem gehört die Mail auf einem Mailserver? Mir. Ich hab' sie aber noch garnicht gesehen, konnte folglich auch nichts wissen von Ihrem illegalen Inhalt.
Wenn Du dir einen Rembrandt klaust, ist das auch verboten, wenn Du ihn nicht angesehen hast *grins*.
oder nicht unverzüglich gelöscht hast.
Auch das muß er nicht unbedingt. Es ist ausreichend, nachzuweisen, daß er von dem File und dessen Rechtswidrigkeit nach billigem Ermessen gewußt haben müßte. Das heißt, wenn bekannt ist, daß er seine E-Mail regelmäßig jede Woche liest, dann reicht das nach einer Woche bereits aus.
Nein. Er muß die Mail _gelesen_ haben. Bei entsprechendem Mailaufkommen kann es aber sein, das ich mail archiviere, ohne sie zu lesen --- erkennbar an der ungelesen Markierung. Dies ist zu Berücksichtigen. Vernachlässigt der Beamte dies, macht er sich eines Formfehlers schuldig. Daraus folgt: Mail gilt erst als zur Kenntnis gelangt, wenn ich sie _gelesen_ habe. Erst in diesem Augenblick kann ich auch erkennen, das der Inhalt einer Mail strafbar war. Es verhält sich hier wie mit Briefen, die mir durch die Post zugestellt werden. Sie landen in meinem Briefkasten. Dabei können auch kriminelle Aufforderungen sein, Meinen Nachbarn umzubringen. Lege ich jetzt alle diese Briefe einfach nur zur Seite, gelangt mir der kriminelle Inhalt nicht zur Kenntnis. Die Briefe wurden ja nicht geöffnet und damit auch nicht gelesen.
Unverzüglich kann auch 50 Jahre später sein, solltest du deine Mail erst in 50 Jahren wieder mal lesen ;-)
Ganz so einfach ist das nun nicht. Abgesehen davon steht im Provider-Logfile, wann die Mail abgeholt wurde, und sofern keine technischen Einrichtungen dazwischen liegen ist das in der Regel auch der Zeitpunkt des Lesens.
Meine Mail werden vollautomatisch geholt. Das logfile mach also höchstens Aussagen darüber, ob der Vorgang des "Mail-Holens" regelmässig erfolgte. Ob ich die Mail lese, darüber gibt es keine Auskunft.
Kann er das nicht. Gibt es auch keine Straftat. Aber die notwendige Untersuchung mit ev. beschlagnahme deines PC kann dich diskreditieren und das wiederum dich schädigen.
Dagegen hilft dann eine Zivilklage auf Schadenersatz gegen den Urheber der Mail...
Die allerdings eventuell wenig erfolgreich sein könnte. Ein bestimmtes Maß an Unannehmlichkeiten durch solche Ermittlungen wird vom Gesetzgeber als zumutbar betrachtet. Außerdem ist der Urheber der Mail nicht der unmittelbare Auslöser des Ganzen, was zusätzliche Unwägbarkeiten bedeuten dürfte. Was kann er dafür, wenn der Staatsanwalt ne Haussuchung ansetzt?
Nicht nur deshalb. Der Beklagte könnte auch mittellos sein. Der verursachte Schaden ist enorm, aber wer nichts hat, bei dem ist auch nichts zu holen... [...]
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du die ML entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers beziehst.
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
In dem Fall wäre maximal eine Abmahnung drin, wenn Du nicht schon woanders was ausgefressen hast.
-- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com