24 Oct
2003
24 Oct
'03
09:27
Hallo Matthias, Matthias Houdek schrieb am 24.10.2003 (07:42):
Wenn in den USA nicht ausdrücklich das Trocknen des Hamsters in der Mikrowelle in der zugehörigen Bedienungsanleitung verboten ist, dann kann ich dort doch auch den Gerätehersteller erfolgreich verklagen.
Urban Legend, siehe http://www.snopes.com/horrors/techno/micropet.htm Gruß, Antje P.S.: Obwohl... über Verklagen steht da nichts... -- Computers make very fast, very accurate mistakes.