23 Oct
2003
23 Oct
'03
16:05
Am Donnerstag, 23. Oktober 2003 14:09 schrieb Frank Wehrsenger:
On Thu, 23 Oct 2003 13:31:51 +0200
Thorsten Körner <thorstenkoerner@123tkshop.org> wrote:
schuld hat, etwa so, als wenn jemand seine Wohnungstür über Nacht nicht abschließt, aber dennoch hat niemand das Recht die Wohnung auszuräumen.
Du müsstest dich schon gut begründen, wenn deine Versicherung den Schaden ersetzen soll der entstanden ist weil jemand etwas entwendet
Es geht nicht darum, wer den Schaden bezahlt! Natürlich ist es dumm die Tür offen zu lassen, aber der Dieb hat sich strafbar gemacht, egal ob die Tür gar nicht oder nur schlecht abgeschlossen war. ciao, Rüdiger