On 26-Oct-99 Raymond Haeb wrote:
Gilt das Briefgaheimnis eigendlich auch für elektronische Briefe, also emils ?
IMHO ja, zumindest ist es wahrscheinlich, daß Du da analog behandelt wirst wie die Post. Allerdings ist auch hier der Provider verpflichtet, einzugreifen, wenn ihm E-Mails mit rechtswidrigen Inhalten bekannt werden (so, wie auch die Post bei vermutlich rechtswidrigen Sendungen eine Öffnung durch die entsprechende Behörde veranlassen kann).
Wie sieht es mit verschlüsselten emils aus ?
Wenn sie verschlüsselt sind, kann sie doch eh keiner lesen? Wenn nicht --> gescheites Verschlüsselungsprogramm benutzen oder ordentlichen Key erzeugen. Abgesehen davon dürften verschlüsselte E-Mails auch unter den Paragraphen des BDSG fallen, der es verbietet, Sicherungsmaßnahmen an EDV-Einrichtungen bewußt zu knacken (bzw. unbefugt auf Daten, die durch solche Maßnahmen gesichert sind, zuzugreifen).
Bei Mailinglisten, Newsgroups, und sonstige öffentlichen Bereichen (zb: IRC) ist das natürlich etwas anders, die können, dürfen, aber müssen nicht "überwacht" werden. (imho)
Eine ständige Überwachung ist ohnehin nicht möglich/sinnvoll. Auch hier gilt, daß der Anbieter/Provider/... aktiv werden muß, wenn er einen entsprechenden Hinweis bekommt. Abgesehen davon dürften POstings dort als normale Veröffentlichungen im Sinne des Presserechts eingestuft werden, was entsprechende Konsequenzen bezüglich Urheberrecht und inhaltlicher Verantwortlichkeit hat. -- =========================================================== Erhard Schwenk - alias Bitrunner =)B==o) =========================================================== No Spam replies please. --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com