-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Fred Ockert schrieb:
Bei Spam JA und bei Malware ??
Hallo Fred, das Problem ist: wo ist der "Eingriff in die Privatsphäre" zulässig und wo ist er "unverhältnismässig": Ich bin vorsichtig, was die in der Liste geäußerte "Höherwertigkeit" des Firmeninteresses vor dem Privatinteresse betrifft, denn IMHO ist das nicht so einfach zu definieren. Bisher ging es zumindest in den von mir betrachteten Fällen entweder über eine Betriebsvereinbarung (was in dem ursprünglichen Posting ja auch drin gestanden hat) und ein EXPLIZITES Einverständnis des jeweiligen Mitarbeiters und dann konnte SPAM ausgefiltert werden. Der Standpunkt, daß eine bereits während der Kommunikation mit Absendernotiz abgewiesene Email als rechtlich nicht zugestellt gilt, ist mir auch schon zu Ohren gekommen. Ich würde technisch das in etwa so lösen: 1. eine Betriebsvereinbarung und das schriftliche Einverständnis des jeweiligen Mitarbeiters einholen 2. Filterung auf Protokollebene durch RBL, MX-Record und Analyse des SMTP selbst 3. Filterung nach Keywords Im Falle eines Treffers würde die Mail abgewiesen und der versendende Server benachrichtigt. Durch die Filterung über RBL und MX-Record bekommt man IMHO viel Spam raus. Der Rest kann entweder nur getagged in einen Unterordner des Benutzers wandern oder in die normale INBOX. Und das berühmte "i-Tüpfelchen" wäre es, wenn der Nutzer das ganze für seinen Account ein- und wieder ausschalten könnte! Auch das wurde ja schon genannt... Gruss, Christoph
<Übertreibung> so in dem Stil ..jeder hat das Recht seine Briefbomben auch selbst aufmachen zu dürfen....
</Übertreibung>
Fred
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