Hallo,
Ich möchte auf meiner GbR-Homepage Linux positiver darstellen, als Windows (stabiler, TCO preiswerter, sicherer, etc.) -im Vergleich (Tabellen). Darf ich das? Ich weiss Folgendes:
Der Bundesrat hat am 14.7.2000 durch Verabschiedung eines Reformgesetzes vergleichende Werbung ausdrücklich für zulässig erklärt, soweit sie nachprüfbar ist, der Wahrheit entspricht und nicht irreführend ist. Dadurch wurde die Richtlinie 97/55/EG des Europ. Parlaments und des Rates vom 6.10.1997 in deutsches Recht umgesetzt. Die UWG - Änderungen sind im September 2000 durch Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, 1374) in Kraft getreten.
Jetzt ist es natürlich fraglich, ob es tatsächlich nachprüfbar und nicht irreführend ist. Schließlich gibt es soooo viele widersprüchliche Studien dazu.
Was ist Eure Meinung?
Solange du die vergleiche begründest sollte es nachprüfbar sein. Mit freundlichen Grüßen Thomas Worm