23 Oct
2003
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15:23
On Thu, 23 Oct 2003 15:11:22 +0200 Thorsten Körner <thorstenkoerner@123tkshop.org> wrote:
Du hast mich falsch verstanden. Nur weil die Versicherung nicht zahlt, und dies Aufgrund einer Klausel betreffend grober Fahrlässigkeit in den AGB auch meist nicht muss, heisst das nich lange nicht, dass der Dieb sich nicht Strafbar gemacht hat.
Natürlich hat sich der Dieb strafbar gemacht, aber der Vergleich ist insofern auch nicht unbedingt passend da ein reines Scannen nicht mit dem Diebstahl verglichen werden kann, ein Diebstahl würde eher einer Datenmanipulation gleichkommen. Wenn ich durch eine offene Haustür in eine Wohnung schaue mach ich mich nicht strafbar.