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23 Oct
2003
23 Oct
'03
13:07
On Thursday 23 October 2003 14:09, Frank Wehrsenger wrote:
Du müsstest dich schon gut begründen, wenn deine Versicherung den Schaden ersetzen soll der entstanden ist weil jemand etwas entwendet hat bei deienr offen gelassenen Wohnungstür. Im Normalfall machen die Versicherungen dies auch nicht.
Analogien greifen hier nicht. Die in diesem Fall einschlägigen (Hacker-)Paragraphen reden in der Regel von "besonders gesichert". Das ist bei einem offenen Export ohne Paßwort schlicht nicht der Fall, damit ist der Straftatbestand nicht erfüllt. An anderen Stellen wird bei Schutzmechanismen sogar "geeignet" und im Datenschutzrecht sogar teilweise "Stand der Technik" gefordert, das geht noch weiter. Kristian