Bernd Brodesser schrieb in 1,1K (28 Zeilen):
* Wolfgang Weisselberg schrieb am 05.Apr.2000:
Marco Dieckhoff schrieb in 1,8K (54 Zeilen):
Legitim wäre es, da man alles, was mit Linux zu tun hat kostenlos downloaden darf (mir fällt kein Gegenbeispiel ein).
vmware, Spiele von Loki, kommerzielle Software, ... OSS, BRU (z.B. bei RH, IIRC), vmware, ...
vmware darf man kostenlos downloaden.
Es gibt Lizensen, die einem den Download nur von XXX erlauben. Oder das "in's Netz stellen" ... was aber hier egal ist (s.u.) Gostscript, z.B. Oder viele Browser.
Man darf eigentlich alles downloaden, was im Netz angeboten wird. Ausgenommen nur solche Sachen wie Kinderpornos, Bombenbastelanleitung usw. und solche Sachen, von denen man weiß, das es aus urheberrechtlichen Gründen verboten ist.
Ist der Besitz von Bombenbastelanleitungen verboten? Oder nur die Verbreitung/ Aufforderung zur Straftat/ etc?
Aber daß muß einem erst einmal nachgewiesen werden.
Auf der anderen Seite darfst du dir fuer dich privat eine Kopie von Musik machen, egal woher die Quelle kommt. Bei Software darfst du das nicht --- eine Kopie einer Raubkopie ist illegal. "Wo haben sie FOO denn nun her?" Und dann wird argumentiert werden, dass der Nutzer halt wissen muesste, dass bis zum Beweis des Gegenteils er davon ausgehen muesste, die Downloads der Software seien illegal. IANAL -Wolfgang --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com