Veto ;-) Christoph Hanslik schrieb:
Hallo zusammen, habe gerade noch mal geblättert: in der aktuellen iX 12/2009 auf Seite 94 "Legenden - Die größten Webmythen und -irrtümer" steht das passende zum Thema:
na dann zitiere ich auch mal aus der iX ;-) (das lange Zitat mag man mir verzeihen - ist aus'm resale Bereich bei heise - ich weiss nicht ob man die Meldung verlinken kann)
[...] Steuernummer im Impressum nicht nötig, nur auf Rechnungen, [...]
"In einem Urteil vom 2. April 2009 (Az. 4 U 213/08 <http://openjur.de/u/31046-4_u_213-08.html>) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass schon eine unterlassene Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters ausreicht, um abgemahnt zu werden. Schon seit Jahren herrscht in vielerlei Hinsicht Unklarheit <http://www.heise.de/meldung/Neue-Urteile-zur-Impressumspflicht-fuer-Internetangebote-206653.html> über die Notwendigkeit eines Impressums auf Webseiten, den konkreten Inhalt sowie dessen Einbindung in das Internetangebot. Die sich dem Webseitenbetreiber stellenden Fragen werden durch die Rechtsprechung erst nach und nach geklärt. So beschäftigte <http://www.heise.de/meldung/E-Mail-im-Web-Impressum-soll-genuegen-208325.html> den Europäischen Gerichtshof (EuGH) schon die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummer im Impressum entbehrlich ist, wenn das Unternehmen per E-Mail schnell zu erreichen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Frage dem EuGH bereits 2007 vorgelegt <http://www.heise.de/meldung/Europaeischer-Gerichtshof-soll-ueber-Impressumspflicht-im-Web-entscheiden-136377.html>. Selbst Justizministerin Zypries räumte ein <http://www.heise.de/meldung/Justizministerium-veroeffentlicht-Impressums-Leitfaden-209907.html>, der "Leitfaden zur Impressumspflicht" ihres Ministeriums könne lediglich dabei helfen, ein Impressum mit möglichst wenig Schwachstellen zu formulieren. Er gewähre jedoch keine Rechtssicherheit. Im vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall hatte es die Beklagte versäumt, im Impressum ihres Webangebots ihre gemäß Telemediengesetz (§ 5 TMG <http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html>) erforderliche Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie die Pflichtangaben zum Handelsregister aufzuführen." ...also UStId (Steuernummer ist generell IMHO quatsch, egal ob Rechnung oder Web) sollte man bei gewerblicher Nutzung momentan schon vermerken - tut auch keinem weh. -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org