Hallo Frank Am Donnerstag, 23. Oktober 2003 14:09 schrieb Frank Wehrsenger:
On Thu, 23 Oct 2003 13:31:51 +0200
Thorsten Körner <thorstenkoerner@123tkshop.org> wrote:
schuld hat, etwa so, als wenn jemand seine Wohnungstür über Nacht nicht abschließt, aber dennoch hat niemand das Recht die Wohnung auszuräumen.
Du müsstest dich schon gut begründen, wenn deine Versicherung den Schaden ersetzen soll der entstanden ist weil jemand etwas entwendet hat bei deienr offen gelassenen Wohnungstür. Im Normalfall machen die Versicherungen dies auch nicht. Du hast mich falsch verstanden. Nur weil die Versicherung nicht zahlt, und dies Aufgrund einer Klausel betreffend grober Fahrlässigkeit in den AGB auch meist nicht muss, heisst das nich lange nicht, dass der Dieb sich nicht Strafbar gemacht hat.
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