
Am Mittwoch, dem 20.07.2022 um 16:13 +0200 schrieb Peter McD: Hallo
Na und! Ist die vertretene Meinung der Seite falsch?
Du hast quasi als Tatsache in den Raum gestellt: ...jedoch fragt die Rechtsprechung bei Problemfällen ob ein aktuelle Virenscanner installiert war... . Den Beleg für eine rechtlich belastbaren Grundlage für diese Behauptung bleibst Du schuldig. Statt dessen verweist Du auf ein Webseite die, mit Vorsatz und mit offenbar betrügerischer Absicht, versucht den Anschein zu erwecken für eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland (in ihrer hoheitlichen Aufgabe) zusprechen. Merkst du warum ich weder Deine Aussage, noch Deinen Versuch einer Erklärung, ernst nehmen werde?
Es geht einzig und alleine darum, dass ein Betroffener im Falle des Falles nachweisen kann, dass er die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat um "Computerschädlinge" von seinem Rechner fernzuhalten.
Womit das gesamte Rechtssystem auf den Kpf gestellt wäre. -- FloriDie