* tschweikle@FIDUCIA.de schrieb am 26.Okt.1999:
Aus dem Grund schicken Firmen eine Mahnung noch mit gewöhnlicher Post, die zweite dann per Einschreiben und die dritte Mahnung wird gerichtlich zugestellt. Danach ist der Weg zur Pfändung frei...
Und nur die gerichtlich zugestellte hat eine Bewandnis. Die beiden anderen haben rein gar keine Bedeutung. Bernd -- Hast Du bei Problemen schon in der SuSE-Support-Datenbank (SDB) nachgesehen? Auf Deinem Rechner: file://usr/doc/susehilf/index.html | mit Apache: http://localhost/doc/susehilf/index.html | Zufalls- Tagesaktuell bei SuSE: http://www.suse.de/sdb/de/html/index.html | signatur 02 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com