Detlef Wiese schrieb:
Am 23.02.2012 18:52, schrieb TOM Claßen:
Hi Alle,
es müßte doch grundsätzlich und rechtlich möglich sein, ein Bildschirmhintergrund-Bild von KDE weiter zu verwenden, bspw. als Hintergrund für eine Website?!
Hmm, eine juristische Frage darf nur ein Anwalt beantworten
Ja wo steht denn das geschrieben...
- siehe Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz.
.. zumal dieses Gesetz aufgehoben bzw. ersetzt wurde.
Ich bin kein Rechtsgelehrter, habe mich aber eine Zeit lang mit Fragen der Lizensierung bei freier Software beschäftigt.
Nach meiner unfachlichen Meinung hängt es davon ab, dass du die Quelle des Fotos nennst und und die Lizenz mit veröffentlichst. Wenn du das tust, sollte es erlaubt sein.
Das ist ok bzw. man sollte sich informieren und selber nachlesen unter welcher Lizenz ein "Bild" steht, egal welcher Herkunft, sonst kann das unter Umständen arg ins Auge gehen.
Aber denke bitte an die Leute, die nur schmalbandig im Internet sind.
Davon halte ich erstmal gar nichts, und ehrlich gesagt, schau die doch bitte mal das Web an, wo gibt es heute noch Seiten die nur das aller notwendigste liefern um an eine Information zu kommen.
Eine große Grafik zu laden bedeutet Zeitaufwand beim Laden der Seite und ggf bezahlpflichtigen Traffic zu generieren.
Wenn einer schon einen bezahlpflichtigen Traffic hat, sollte sich derjenige auch ein Tool installieren das Bilder im Browser gar nicht erst herunterlädt, ansonsten sag ich mal ganz dumpfbackig zu mir selber, selber schuld. -- vokoscreen Screencastprogramm Desktopvideos mit Ton www.kohaupt-online.de/hp -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um den Listen Administrator zu erreichen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+owner@opensuse.org