Moin, On Wed, 26 Oct 2005 07:32:51 +0000 Oliver Wiemer <o.wiemer@audiovisuellemedien.de> wrote:
Steuerlich relevante E-Mail-Kommunikation muss nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit elektronisch archiviert werden. Die ordnungsmäßige Archivierung hat einen beweisrechtlichen Mehrwert: Sie bedeutet im Rahmen der freien Beweiswürdigung Beweissicherheit.
Naja, jedenfalls bedeutet die Tatsache, dass es überhaupt ein Archiv gibt, dass man gute Chancen hat, darin seinen Beweis zu finden. Das mit den "Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit" lasse ich mal dahingestellt, das muss wohl irgendein Bürokratenhengst verzapft haben. Aktenschränke haben leider keinen Spaltentitel, den ich per Klick sortieren lassen kann und eine praktische Volltextsuchfunktion fehlt auch schnell. Irgendwie sagt der Satz oben aber auch nur aus: Was man noch braucht, sollte man aufbewahren... eMail-Archivierung in meiner eigenen Praxis: ein IMAP-Ordner pro Quartal, in das generell eine Kopie von allem gelegt wird (per Filter auf dem Server), was an meine Mailadresse geht und kein Spam und keine Listenmail ist. Zack, fertig ist das Archiv.
Das Filtern unerbetener Werbe-E-Mail ist berechtigt. Werden an Mitarbeiter adressierte Nachrichten mit privatem Inhalt ausgefiltert, so sollte dies in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen werden, um eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses zu vermeiden.
Das hat nun wiederum überhaupt nichts mit der Archivierung der Mails zu tun. Gruß, -hwh