Hallo, Wolfgang Weisselberg schrieb:
Trying to kill the keyboard, tschweikle@FIDUCIA.de produced:
eschwenk <eschwenk@eschwenk.fto.de> schrieb:
On 26-Oct-99 Raymond Haeb wrote:
Bei Mailinglisten, Newsgroups, und sonstige öffentlichen Bereichen (zb: IRC) ist das natürlich etwas anders, die können, dürfen, aber müssen nicht "überwacht" werden. (imho)
Ist nicht ganz richtig. Alle Briefe an diese Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Alle Briefe von der Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Es bleibt einer Ermittlungsbehörde natürlich unbenommen, sich in die Empfängerliste eintragen zu lassen...
[...]
Daraus folgt: eine Überwachung einer Mailingliste ist nur durch die eingetragenen Benutzer zulässig. Wer nicht eingetragen ist und die Liste trotzdem überwacht macht sich strafbar.
Also, wenn ich mich austrage und dann spaeter per WWW einzelne Mails (z.B. von dir) lese, mache ich mich strafbar?
Ach, du überwachst die Liste?? Gut zu wissen... ;-) cu flo -- Florian Groß e-mail: mailto:florian.gross@gmx.net Pinguin Nr. 42127 WWW: http://top-de.com/florian.gross/ Hinweis: Nach § 28 Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz WIDERSPRECHE ich der Nutzung meiner Daten fuer Werbezwecke! --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com