* Raymond Haeb schrieb am 25.Okt.1999:
tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du die ML entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers beziehst.
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
Wieso denn nicht ? Er kann Dir doch verbieten die suse-ml zu lesen, was ja immerhin ziemlich viel Zeit beansprucht, und gleichzeitig zb. den Admin bitten/beauftragen diese zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Das ist betrieblich bedingt und somit in Ordnung. Was tschweikle [1] meint, ist daß der Chef nicht Kollegin A etwas erlauben kann, weil sie aussieht wie Verona Feldbusch, was er Kollegin B verbietet, wei sie aussieht wie Inge Meisel. [2]
Genau.
[1] Hier wäre es schön, wenn ich Deinen Realnamen wüßte. Wie Du siehst reicht es nicht mit ihm zu Unterschreiben, er sollte in der Kopfzeile stehen.
Der wird vom Mail-Gateway entfernt. Hab ich keinen Einfluß drauf...
[2] Wenn der Chef Kollegin A etwas verbietet weil sie die Intelligenz von Verona Feldbusch hat was er Kollegin B erlaubt, weil sie die Intelligenz von Inge Meisel hat, so wird es kompliziert.
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