Hallo, meiner Antwort vorausschicken muß ich, daß ich aus der Warte jemandes schreibe, der mit diesen Dingen beruflich zu tun hat, und zwar nicht als Administrator, sondern als freier Software-Entwickler. Trotzdem muß ich mein System natürlich pflegen, was mir aber keine Geld vom Kunden einbringt. Das bedeutet von Zeit zu Zeit auch mal einen Upgrade der Distribution. Steffen Lauterkorn schrieb:
Am Montag, 28. April 2003 03:34 schrieb Thomas Michalka: [...]
Der geplagte Arbeitgeber oder Freiberufler, o.ä. sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, ob man für Un-Funktionen, die eindeutig der SuSE AG zuzuschreiben sind, nicht Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Denn in solchen Fällen, wo SuSE etwas fehlerhaft hergestellt hat, ist das eine mangelhafte Ware, deren Nachbesserung bzw. Minderung des Kaufpreises man verlangen kann. Mit Wandlung des Kaufvertrags wäre den meisten wohl nicht gedient ;-) Ich weiß nicht, ob Software hiervon ausgeschlossen ist, aber warum sollte sie?
Oder Schadenersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz vielleicht?
Ich jedenfalls werde entsprechende Schritte in Erwägung ziehen, wenn mir bei einer SuSE-X.X mal wieder Unmöglichkeiten begegnen, wie es bei der 7.3 war. Oder mein Kunde bezahlt den Mehraufwand - aber das gibt's heutzutage auch nicht mehr so oft :-\
Mal eine kritische Frage: Wozu die ganze Aufregung? Wenn Dir SuSE nicht mehr gefällt, kannst Du demnächst doch was anderes nehmen bzw. empfehlen.
Ich habe nicht gesagt, daß mir SuSE nicht mehr gefällt. Außerdem ist das für mich keine Frage des Geschmacks, sondern wäre eine Frage des Aufwands für eine Systemumstellung. Die kann sich vielleicht der Hobbyist mal eben so leisten, aber nicht der Profi, denn ein schlechter Upgrade, nach dem man zig Dinge wieder zum laufen bringen muß, die vorher schon funktioniert haben, ist meistens weniger aufwendig, als eine Totalumstellung auf eine andere Distribution. Trotzdem kosten Fehler, die der Hersteller einer Distribution "einbaut" und eine Ewigkeit lang trotz Hinweisen und Feedback (verursachen auch Aufwand) nicht beseitigt, für mich eine Menge Zeit und Geld.
Das ist jetzt keineswegs als boshafte Bemerkung gedacht.
Habe ich auch nicht so verstanden, aber vielleicht siehst Du die Dinge aus einem anderen Blickwinkel, als ich.
Es gibt eine Menge Linux-Distributionen auf dem Markt -- warum also hängst Du so an SuSE, wenn Du doch so viel zu bemängeln hast? Nimm das, was _Deiner_ Meinung den Bedarf am besten deckt. (Ich jedenfalls mache das so...) Schließlich ist es Deine Empfehlung bzw. Dein Geld.
Nun, daß ich an SuSE hänge, würde ich nun auch wieder nicht sagen, zumindest nicht gefühls- oder geschmacksmäßig.
Jedenfalls würde ich mir nicht die Mühe machen, mich für eine Kaufsache von 50 EUR bzw. 80 EUR mit dem Hersteller zu streiten.
*Das* ist für mich der Kern der Sache, von dem ich mich durch Deine Ausführungen oben ein bißchen habe ablenken lassen. Es ging mir um Fehler, die SuSE z.B. im YaST gemacht hat. Wenn man die Distri nicht nur gekauft, sondern schon Aufwand in die weitere Konfiguration gesteckt hat, dann ist man eigentlich schon gefangen. Sogar der Aufwand der Bestellung und/oder der Rückgabe wäre bei dem Preis zu hoch, um eine sogenannte Wandlung für mich zu rechtfertigen, d.h. gekauft => gefangen. Aus diesem Grund, und um zukünftige Aufwände dieser Art zu reduzieren, werde ich bei zukünftigen Fehlern, die der Distributor in _seine_ Software "einbaut", direkt beim Distributor reklamieren, so wie man das bei dem Verkäufer eines fehlerhaften Geräts auch tun würde, damit dieser Fehler vom Hersteller behoben wird. Nur soviel zu mir - das wollte ich aber gerade *nicht* zur Diskussion stellen, sondern ... Ich wollte einfach nur mal die grundsätzliche Frage in dem Raum stellen, warum Hersteller von Software (zumindest solche, die sog. Standard-SW in großen Mengen herstellen und vertreiben) einen Freibrief für die Nichtbeseitigung von Mängeln in ihrer Software haben sollten - ganz im Gegensatz zu Hardware-Herstellern oder Herstellern von Individual-SW, wie ich es einer bin. Für Fehler in meiner Software gelten die ganz normalen Gewährleistungspflichten aus dem Bürgerlichen Gestzbuch. Ich hoffe, daß ich klarmachen konnte, was ich ich eigentlich zur Diskussion stellen wollte. Wäre natürlich gut, wenn zufällig jemand, der eine juristische Qualifikation hat, dazu seinen Kommentar abgeben könnte. Ciao, Thomas