tschweikle@FIDUCIA.de wrote:
Nein. Er muß die Mail _gelesen_ haben. Bei entsprechendem Mailaufkommen kann es aber sein, das ich mail archiviere, ohne sie zu lesen --- erkennbar an der ungelesen Markierung. Dies ist zu Berücksichtigen. Vernachlässigt der Beamte dies, macht er sich eines Formfehlers schuldig. Daraus folgt: Mail gilt erst als zur Kenntnis gelangt, wenn ich sie _gelesen_ habe. Erst in diesem Augenblick kann ich auch erkennen, das der Inhalt einer Mail strafbar war.
Hmmm. Was ist, wenn ich mehrere EMails als gelesen markiere, ohne diese tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis zu nehmen? Und was, wenn ich einen illegalen Inhalt tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis genommen habe, die EMail aber als ungelesen markiere? Das Verfahren, solche EMails, die eine "Gelesen-Markierung" tragen als tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis gelangt zu bezeichnen, ist IMHO grob falsch. Auch sollte differenziert werden, ob ich einen Text nur gesehen habe oder tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis genommen habe. Tschau, Teimond -- Reimond Rombey, Burg 37, D-79733 Görwihl http://www.rombey.de - rombey website design http://www.kreativtechnik.de - Kreativtechnik --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com