Hallo Kristian Am Donnerstag, 23. Oktober 2003 15:07 schrieb Kristian Köhntopp:
On Thursday 23 October 2003 14:09, Frank Wehrsenger wrote:
Du müsstest dich schon gut begründen, wenn deine Versicherung den Schaden ersetzen soll der entstanden ist weil jemand etwas entwendet hat bei deienr offen gelassenen Wohnungstür. Im Normalfall machen die Versicherungen dies auch nicht.
Analogien greifen hier nicht.
Die in diesem Fall einschlägigen (Hacker-)Paragraphen reden in der Regel von "besonders gesichert". Das ist bei einem offenen Export ohne Paßwort schlicht nicht der Fall, damit ist der Straftatbestand nicht erfüllt. An anderen Stellen wird bei Schutzmechanismen sogar "geeignet" und im Datenschutzrecht sogar teilweise "Stand der Technik" gefordert, das geht noch weiter.
Ich würde nicht von "offenem Export ohne Paßwort" sprechen in so einem Fall. Wir reden ja davon, dass der Zugriff über eine Sicherheitslücke in irgendeiner Software stattfindet. Wenn jemand gezielt nach solchen Lücken sucht und dann zuschlägt, wenn er eine findet, dann ist es mit Sicherheit strafbar, weil der Täter ja nicht nach frei zugänglichen Informationen gesucht hat, sondern nach (wenn auch durch Sicherheits-Lücken in der Software fehlerhaft) geschützten Daten. CU Thorsten -- Thorsten Körner | http://www.123tkShop.org openSource e-Commerce | http://www.123tk.com