Hallo Leute, gibt es ein System zur Emailarchivierung das der Aufbewahrungspflicht lt. Bonner Handbuch der Rechnungslegung, § 257, Rn 34 entspricht. <Zitat> Steuerlich relevante E-Mail-Kommunikation muss nach den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit elektronisch archiviert werden. Die ordnungsmäßige Archivierung hat einen beweisrechtlichen Mehrwert: Sie bedeutet im Rahmen der freien Beweiswürdigung Beweissicherheit. Das Filtern unerbetener Werbe-E-Mail ist berechtigt. Werden an Mitarbeiter adressierte Nachrichten mit privatem Inhalt ausgefiltert, so sollte dies in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen werden, um eine Strafbarkeit wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses zu vermeiden. </Zitat> Viele Grüße Olli -- Oliver Wiemer audiovisuelle medien Kirchenweg 7 89358 Kammeltal Tel: 08223 90903 Fax: 08223 90905 FuTel: 0174/9977260 Email: o.wiemer@audiovisuellemedien.de