23 Oct
2003
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12:09
On Thu, 23 Oct 2003 13:31:51 +0200 Thorsten Körner <thorstenkoerner@123tkshop.org> wrote:
schuld hat, etwa so, als wenn jemand seine Wohnungstür über Nacht nicht abschließt, aber dennoch hat niemand das Recht die Wohnung auszuräumen.
Du müsstest dich schon gut begründen, wenn deine Versicherung den Schaden ersetzen soll der entstanden ist weil jemand etwas entwendet hat bei deienr offen gelassenen Wohnungstür. Im Normalfall machen die Versicherungen dies auch nicht.