Hi! Trying to kill the keyboard, tschweikle@FIDUCIA.de produced:
eschwenk <eschwenk@eschwenk.fto.de> schrieb:
On 26-Oct-99 Raymond Haeb wrote:
Bei Mailinglisten, Newsgroups, und sonstige öffentlichen Bereichen (zb: IRC) ist das natürlich etwas anders, die können, dürfen, aber müssen nicht "überwacht" werden. (imho)
Ist nicht ganz richtig. Alle Briefe an diese Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Alle Briefe von der Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Es bleibt einer Ermittlungsbehörde natürlich unbenommen, sich in die Empfängerliste eintragen zu lassen...
Und was ist mit - archivierten Listen - im WWW zugaenglichen archivierten Listen - die ohne zugangsschutz sind? z.B. diese Liste?
Daraus folgt: eine Überwachung einer Mailingliste ist nur durch die eingetragenen Benutzer zulässig. Wer nicht eingetragen ist und die Liste trotzdem überwacht macht sich strafbar.
Also, wenn ich mich austrage und dann spaeter per WWW einzelne Mails (z.B. von dir) lese, mache ich mich strafbar?
Einfach News-Gruppe sperren darf er aber nicht. Er sollte sich an den "üblichen" Weg für die Vermutung illegaler Aktivitäten halten: Anzeige bei der Polizei, Abwarten der Ermittlungen, Sperren der News-Gruppe oder Mailingliste auf Anordnung des Gerichts. Das dauert zwar länger, ist aber der korrekte Weg.
Und dann wird er verknackt, weil er wissentlich Ki-Po auf seiner Platte hatte und das den Behoerden auch noch gesagt hat ... alles schon da gewesen. -Wolfgang --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com