
On 25-Oct-99 Reimond Rombey wrote:
Was ist, wenn ich mehrere EMails als gelesen markiere, ohne diese tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis zu nehmen? Und was, wenn ich einen illegalen Inhalt tatsächlich inhaltlich zu Kenntnis genommen habe, die EMail aber als ungelesen markiere? Das Verfahren, solche EMails, die eine "Gelesen-Markierung" tragen als tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis gelangt zu bezeichnen, ist IMHO grob falsch.
Auch sollte differenziert werden, ob ich einen Text nur gesehen habe oder tatsächlich inhaltlich zur Kenntnis genommen habe.
Nein, das nun wirklich nicht. IMHO gilt die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen als grundsätzliche Voraussetzung unseres Rechtssystems, die auch jedem zumutbar sein muß. Wenn der Zugang der E-Mail nachgewiesen werden kann, muß das für den normalen Rechtsgebrauch ausreichen. Einzige Ausnahme könnte IMHO die Anfechtbarkeit eines Vertrags wegen Irrtums sein, auf die sich auch die meisten Verbraucherschutzrichtlinien stützen. --- Erhard Schwenk <eschwenk@fto.de> - http://www.fto.de **** Jetzt neu: http://www.akkordeonjugend.de **** --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com