23 Oct
2003
23 Oct
'03
16:45
On Thursday 23 October 2003 17:52, Thorsten Körner wrote:
Nochmal zum mitschreiben: es geht mir nicht um den Scan selber, sondern das gezielte ausnutzen gewonnener Informationen über Sicherheitslücken, um an Daten zu gelangen, die ganz offensichtlich nicht öffentlich zugänglich sind.
Wie ich bereits sagte, ist der Scan nicht strafbar. Wird ein Scan vorgenommen und die so gewonnen Daten dann als Hilfsmittel für einen Einbruch benutzt, dann ist es der Einbruch, der strafbar ist, und es ist der Scan, der beweist, daß es sich um eine vorbereitete Tat an Stelle eines Gelegenheitsbruches handelt. Kristian -- http://www.amazon.de/exec/obidos/wishlist/18E5SVQ5HJZXG