Am 19.07.22 um 15:16 schrieb Florian Dietzsch:
Am Dienstag, dem 19.07.2022 um 14:19 +0200 schrieb Peter McD:
Hallo
jedoch fragt die Rechtsprechung bei Problemfällen ob ein aktuelle Virenscanner installiert war.ClamAV könnte da helfen.
Auf welcher Grundlage (Name/Nummer des Gesetzblattes vielleicht?) wird man sich da berufen? Im Bundesanzeiger konnte ich diesbezüglich nichts finden.
Ich fand: https://www.bundespolizei-virus.de/virenschutz/schutzmassnahmen/#Antivirenpr... "Antivirenprogramm einsetzen Virenprogramm: Wer viel im Internet unterwegs ist, Dateien per E-Mail erhält, öfter neue Software ausprobiert und kein Virenschutzprogramm aktiviert hat, der handelt schlichtweg grob fahrlässig. ..." Alles kein Problem, wenn der Richter Linux vertraut. Gruß Peter