Helga Fischer schrieb am Sonntag, 6. Juni 2004 14:19:
Am Sonntag 6 Juni 2004 13:25 schrieb Matthias Houdek:
Helga Fischer, Sonntag, 6. Juni 2004 11:53:
Obwohl ich hier die größeren Chancen sehe, einer Überwachung zu begegnen.
Da vertrete ich eine etwas andere Meinung.
Wichtig ist hierbei, die MAs eindeutig über diese Möglichkeit zu informieren und auch auf entsprechende Konsequenzen hinzuweisen (incl. bei dem Versuch, diese Schutzmechanismen zu umgehen).
Das meinte ich aber mit meinem Satz. Das (Privat)Recht regelt, wie, wann und wo überwacht werden darf.
Zu diesem Thema gab es einmal in einer "Abendstunde am Kamin" einer besuchten Datenschutzversammlung ein interessantes Gespräch. Tenor war nach einiger Zeit, daß eigentlich auch im privaten Umfeld gewisse Infos aufgezeichnet und archiviert werden müssen. Der Anschlußinhaber sei rein rechtlich dazu verpflichtet, da er der einzige direkte Ansprechpartner bspw. des jeweiligen Providers, und darüber dann auch der Strafverfolgungsbehörden sei. Somit kommt es schon zum Selbstschutz, wenn derjenige, welcher einen Zugang zum Internet anderen Personen ermöglicht, Daten über die Internetnutzung protokolliert & archiviert. Selbstredend muß er dann aber wohl sicherstellen, daß diese Infos ausschließlich ihm zugänglich sind. Ob sich dieser Auffassung allerdings alle Juristen anschließen (würden), kann ich nicht beurteilen ... Im beruflichen Umfeld muß eigentlich jede Firma die MAs auf die Art & Weise, und den Umfang der Protokollierung hinweisen. (Zum Glück haben wir es bei meinem ehemaligen Arbeitgeber gemacht, und als es wirklich ernst wurde, hat der gegnerische Anwalt eingesehen, daß unser Vorgehen in einem Fall absolut korrekt war.) Dies sollte genauso angesehen werden, wie etwa die Vorgaben der BG (welche ja auch von jedem MA unterschrieben werden müssen, und anschließend in der Personalakte abgelegt werden).
Ich weiß, daß beide Extreme im Einsatz sind - den Chef, der hochherrschaftlich alles heimlich überwacht und die arbeitsrechtlich einwandfreie, wo die Mitarbeiter wissen und unterschrieben haben, daß sich die Firma das Recht des Loggings und des Filterns vorbehält.
Naja, da muß man als ITler auch mal unbequem werden - selbstredend ausschließlich fachlich. Aber einer schriftlichen Anweisung des betr. Vorgesetzten sollte man sich nicht verwehren, man kann aber natürlich immer um eine Prüfung durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten bitten (im Zweifelsfall verlangen).
Helga
Gruß Torsten