On Sat, 08 Jun 2002 at 22:53 (+0200), ratti wrote:
jh.schueuer:
Falls konkrete Verdachtsmomente für die Weitergabe von vertraulichen Informationen vorliegen, oder sonstige herheblich mißbräuliche Nutzung vorliegt, kann eine Überwachung einzelner Mailaccounts von der Geschäftsleitung genehmigt werden.
Seit wann können Geschäftsleitungen die Abschaffung von Grundrechten genehmigen??? Noch stellt die FDP nicht den Bundeskanzler.
Bitte hier auf dieser SuSE-Linux keine parteipolitischen Auseinandersetzungen.
Abgesehen davon: Legal oder nicht, in so einem Laden dürften sie ihren Kram ohne mich machen.
Naja, nicht jeder hat die Möglichkeit, so schnell mal einfach den Job zu wechseln. So wie es derzeit in den Medien zu hören ist, sieht es in der Informatik-Branche derzeit nicht so besonders gut aus, was Jobangebote betrifft. Ohne jetzt groß eine Diskussion auslösen zu wollen: Man sollte sowas immer in einem speziellen Kontext betrachten und nie allgemein. Gruß, Bernhard -- "Der wahrscheinlich ärgerlichste Aspekt eines Com- puterprogrammes ist die Art und Weise, in der es auf Ihre Fehler reagiert" -- L. Lamport, LaTeX-Handbuch