Trying to kill the keyboard, Manfred.Tremmel@iiv.de produced:
Falsch, die Speicherung, der Transport oder der Besitz einer Raubkopie ist eine Straftat, nicht umsonst wurden bereits Internetprovider ge- setzlich belangt, bei denen illegale Seiten nur im Proxy lagen. Was natuerlich vollkommener Unsinn ist --- diese(s) Gesetz(esauslegung). Der ISP *kann* nicht mehrere GB an Pornobildchen und Seiten checken, um die illegalen zu finden.[0] Ansonsten muesste ja auch die Post belangt werden, wenn ich eine Diskette/CD mit einer Raubkopie verschicke. Oder NS-Krams[1]. Oder die Teuer^H^H^Hlekom, wenn ich (z.B. via Modem) Raubkopien/Kinderpornos[1]/etc an einen 'Freund' uebermittle.
Ich persönlich würde auch sagen, daß das Unsinn ist (gesunder Menschenverstand). Aber soweit ich weiß, ist das Urteil, nachdem dieser Compuserve-Chef auf Bewährung wegen eben diesem Sachverhalt (illegal Pornobildchen via Compuserve) verurteilt wurde, immer noch rechtskräftig. Also wäre ich da grundsätzlich vorsichtig. Sinn und Unsinn müssen mit realer Gesetzesauslegung nix zu tun haben. Alexx --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com