28 Apr
2003
28 Apr
'03
15:20
Martin Mewes, Montag, 28. April 2003 17:05:
Da Disclaimer dieser Art keinerlei rechtliche Wirkung haben, kann man solche Signaturen auch weglassen. Es hat eher etwas mit Beruhigung des Gewissens zu tun.
Dies sei noch angefügt: http://www.causse.de/recht/angstklauseln.html Solche Klauseln sind rechtlich (wenn auch vielleicht nicht faktisch, manche Leute lassen sich allzu leicht ins Boxhorn jagen) völlig wirkungslos. -- Andreas Feile www.feile.net