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Helga Fischer, Sonntag, 6. Juni 2004 11:53:
Hallo Wolfgang,
Am Sonntag 6 Juni 2004 10:53 schrieb Wolfgang Erlenkötter:
Am Samstag, 5. Juni 2004 22:56 schrieb Helga Fischer:
an mich wurde gerade die Frage herangetragen, ob man sich der Überwachung durch SARG/Squid entziehen kann. [...]
P.S.: Rechtliche Fragen seien hier einmal ausgeklammert, da danach nicht gefragt wurde.
Obwohl ich hier die größeren Chancen sehe, einer Überwachung zu begegnen.
Da vertrete ich eine etwas andere Meinung. Bei einem privaten Internetzugang (WG, Studentenbude über die Uni, Internet-Cafe, ...) ist eine Überwachung im engeren Sinne nicht erlaubt. Sicherlich ist es erlaubt, bestimmte Inhalte zu sperren und zur Optimierung der Filter auch den Traffic auszuwerten. Eine individuelle Zuordnung der Einzelverbindungen (außer ggf. für Abrechnungsdaten) dürfte hier aber eindeutig zu weit gehen. Bei einem Firmenanschluss sehe ich das anders (leider nicht alle Juristen, so dass es hier immer wieder zu Streits kommt). Eine Firma stellt einen Internetzugang i.A. nicht zur Erbauung der Mitarbeiter zur Verfügung. Außerdem bietet ein Internetzugang weite Spielräume, der Firma zu schaden. Deshalb ist es durchaus ein berechtigtes Interesse der Firma, den Datenverkehr ins Internet zu überwachen (am Betriebstor steht ja auch der Wachschutz). Und bei verdächtigen Aktionen dürfen IMHO diese Daten auch als Beweismittel herangewogen werden. Dafür müssen sie natürlich personifizierbar sein. Auch das ist eine Grundforderung der Datensicherheit (Kontrolle des Datenverkehrs, vgl. die "Zehn Gebote des Datenschutzes", z.B. hier http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/10geb.htm). Wichtig ist hierbei, die MAs eindeutig über diese Möglichkeit zu informieren und auch auf entsprechende Konsequenzen hinzuweisen (incl. bei dem Versuch, diese Schutzmechanismen zu umgehen). -- Gruß MaxX 8-) Hinweis 1: PMs an diese Adresse werden automatisch vernichtet. Hinweis 2: Bitte unbedingt beachten: http://www.suse-etikette.de.vu