4 Sep
2003
4 Sep
'03
14:07
Konrad Neitzel, Donnerstag, 4. September 2003 15:43:
Habe ich etwas von Strafrecht gesagt? Wenn ich hier im Bereich einer grossen deutschen Bank einen Millionenschaden verursache, dann würde ich gerne nur ein paar Tagessätze bezahlen. Wenn die Bank mir eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, dann hafte ich.
Das ist ein Irrtum. Du haftest bei jeder Form der Fahrlässigkeit, also auch schon bei leichter, § 276 I 1 BGB. Aber das ist eine andere Geschichte, und soll ein andermal erzählt werden ;) Gruß. Andy -- Andreas Feile www.feile.net