On Wednesday 25 July 2007 11:51:23 Christoph Weinandt wrote:
Sorry - ich meinte, daß mich korrekte Aussagen zu den rechtlichen Regelungen beim Thema Emailfiltering interessieren!!
Ich denke mir mal, dass hier der Paragraph § 303a StGB zu berücksichtigen ist. Denn da heisst es: * (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 – Ausspähen von Daten) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. * (2) Der Versuch ist strafbar. Deswegen hole ich mir von meinen Kunden eine schriftliche Erlaubnis, den Spam zu löschen. Bye Michael -- Two simple rules for life: Know Thyself, take nothing in Excess -- Socrates _____________________________________________________________________________ http://macbyte.info/ Mobile Loadavg.: 0.66 0.73 0.93 http://dattuxi.de/ Registered Linux User #228306 Linux 2.6.20-16-x86_64 ICQ #151172379 -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org