Jan Trippler schrieb am 08.06.2001 00:29:07:
On Don, Jun 07, 2001 at 11:45:44 +0200, Rene Engelhard wrote:
Aber wenn das JDK und Acrobat Reader für alle frei verteilbar sind, genauso wie JBuilder und StarOffice frei aus dem Internet herunterladbar sind dürfte es keine Probleme geben.
Nein nein nein! Das Recht zum Download beinhaltet nicht automatisch das Recht zum freien Kopieren! Du darfst ja auch jede Zeitschrift Deinen Bekannten zum Lesen geben, aber _nicht_ vervielfältigen.
IANAL, aber ich kann mir vorstellen, daß bei solcher Software wie z.B. dem Acrobat Reader der Unterschied darin besteht, ob Du sie kostenlos und "in haushaltsüblichen Mengen" (selbstgebrannte CD an schmalbandbreitige Freunde) verteilst, oder ob Du sie im Rahmen einer kommerziellen Distribution (SuSE) vertreibst. Meine (nicht fundierte oder überprüfte) Auffassung ist, daß Du solche Programme der Serie pay mitkopieren darfst. Für andere Programme der Serie pay mag das nicht gelten. Im Zweifel alle Lizenzen lesen :-( Gruss, Antje -- Antje M. Bendrich list@bendrich.de http://www.bendrich.de