On 26-Oct-99 Raymond Haeb wrote:
Gilt das Briefgaheimnis eigendlich auch für elektronische Briefe, also emils ?
IMHO ja, zumindest ist es wahrscheinlich, daß Du da analog behandelt wirst wie die Post. Allerdings ist auch hier der Provider verpflichtet, einzugreifen, wenn ihm E-Mails mit rechtswidrigen Inhalten bekannt werden (so, wie auch die Post bei vermutlich rechtswidrigen Sendungen eine Öffnung durch die entsprechende Behörde veranlassen kann).
eMail unterliegt dem Briefgeheimnis. Sie darf nur mit Genehmigung eines Gerichts im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von dritten gelesen werden. Wer's ohne diese Genehmigung tut macht sich strafbar.
Wie sieht es mit verschlüsselten emils aus ?
Wenn sie verschlüsselt sind, kann sie doch eh keiner lesen? Wenn nicht --> gescheites Verschlüsselungsprogramm benutzen oder ordentlichen Key erzeugen.
Abgesehen davon dürften verschlüsselte E-Mails auch unter den Paragraphen des BDSG fallen, der es verbietet, Sicherungsmaßnahmen an EDV-Einrichtungen bewußt zu knacken (bzw. unbefugt auf Daten, die durch solche Maßnahmen gesichert sind, zuzugreifen).
Bei Mailinglisten, Newsgroups, und sonstige öffentlichen Bereichen (zb: IRC) ist das natürlich etwas anders, die können, dürfen, aber müssen nicht "überwacht" werden. (imho)
Ist nicht ganz richtig. Alle Briefe an diese Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Alle Briefe von der Liste unterliegen dem Briefgeheimnis. Es bleibt einer Ermittlungsbehörde natürlich unbenommen, sich in die Empfängerliste eintragen zu lassen... Daraus folgt: eine Überwachung einer Mailingliste ist nur durch die eingetragenen Benutzer zulässig. Wer nicht eingetragen ist und die Liste trotzdem überwacht macht sich strafbar. Interessant ist dies vor allem für geschlossene Listen, in die sich nicht jeder einfach eintragen lassen kann. Bei News ist das etwas anders: hier gilt die Ähnlichkeit mit einer Zeitung. Die Mail zur "Zeitung" unterliegt dem Briefgeheimnis. Die News-Gruppe selbst nicht mehr. Hier ist eine Dauerüberwachung ohne Genehmigung durch ein Gericht möglich.
Eine ständige Überwachung ist ohnehin nicht möglich/sinnvoll.Auch hier gilt, daß der Anbieter/Provider/... aktiv werden muß, wenn er einen entsprechenden Hinweis bekommt. Abgesehen davon dürften POstings dort als normale Veröffentlichungen im Sinne des Presserechts eingestuft werden, was entsprechende Konsequenzen bezüglich Urheberrecht und inhaltlicher Verantwortlichkeit hat.
Einfach News-Gruppe sperren darf er aber nicht. Er sollte sich an den "üblichen" Weg für die Vermutung illegaler Aktivitäten halten: Anzeige bei der Polizei, Abwarten der Ermittlungen, Sperren der News-Gruppe oder Mailingliste auf Anordnung des Gerichts. Das dauert zwar länger, ist aber der korrekte Weg. Außerdem ermöglicht er so den Ermittlungsbehörden das "Beweisesammeln" und damit die Verfolgung der Straftäter. Sperrt er die Liste gleich, könnte man ihn wegen Vernichtung von Beweismitteln belangen. Außerdem könnte er auch zum Transport der (auch wenn sie nicht legalen Inhalt haben) eMail gezwungen sein (die Post hat mit sowas Erfahrung: sie wurde per Gerichtsbeschluß dazu verdonnert Parteienwerbung von ganz Rechtsaußen zu Befördern --- allerdings hat die Post auch den staatlichen Auftrag Post zu befördern. Ein Privatunternehmer hätte die Beförderung wahrscheinlich ablehnen können). -- Thomas --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com