Am Montag, 28. April 2003 03:34 schrieb Thomas Michalka: [...]
Der geplagte Arbeitgeber oder Freiberufler, o.ä. sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, ob man für Un-Funktionen, die eindeutig der SuSE AG zuzuschreiben sind, nicht Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Denn in solchen Fällen, wo SuSE etwas fehlerhaft hergestellt hat, ist das eine mangelhafte Ware, deren Nachbesserung bzw. Minderung des Kaufpreises man verlangen kann. Mit Wandlung des Kaufvertrags wäre den meisten wohl nicht gedient ;-) Ich weiß nicht, ob Software hiervon ausgeschlossen ist, aber warum sollte sie?
Oder Schadenersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz vielleicht?
Ich jedenfalls werde entsprechende Schritte in Erwägung ziehen, wenn mir bei einer SuSE-X.X mal wieder Unmöglichkeiten begegnen, wie es bei der 7.3 war. Oder mein Kunde bezahlt den Mehraufwand - aber das gibt's heutzutage auch nicht mehr so oft :-\
Mal eine kritische Frage: Wozu die ganze Aufregung? Wenn Dir SuSE nicht mehr gefällt, kannst Du demnächst doch was anderes nehmen bzw. empfehlen. Das ist jetzt keineswegs als boshafte Bemerkung gedacht. Es gibt eine Menge Linux-Distributionen auf dem Markt -- warum also hängst Du so an SuSE, wenn Du doch so viel zu bemängeln hast? Nimm das, was _Deiner_ Meinung den Bedarf am besten deckt. (Ich jedenfalls mache das so...) Schließlich ist es Deine Empfehlung bzw. Dein Geld. Jedenfalls würde ich mir nicht die Mühe machen, mich für eine Kaufsache von 50 EUR bzw. 80 EUR mit dem Hersteller zu streiten. Gruß, Steffen