25 Oct
2003
25 Oct
'03
14:52
On Friday 24 October 2003 15:39, Matthias Houdek wrote:
Gut, da liegt eine strafbare Handlung bzw. der Versuch einer solchen vor, aber das reicht auch aus (§ 303a+b (2) StGB, Datenveränderung und Computersabotage: "Der Versuch ist strafbar." ).
Du meinst, es ist strafbar, sich bei einem Loginversuch zu vertippen? Nicht wirklich, oder? Kristian -- http://www.amazon.de/exec/obidos/wishlist/18E5SVQ5HJZXG