On 26-Oct-99 Bernd Brodesser wrote:
Die der Arbeitgeber dir bekannt gemacht haben muß. Durch allgemeinen Aushang oder durch eine Abmahnung, wobei er nicht dir etwas verbieten kann, was er anderen erlaubt...
Wieso denn nicht ? Er kann Dir doch verbieten die suse-ml zu lesen, was ja immerhin ziemlich viel Zeit beansprucht, und gleichzeitig zb. den Admin bitten/beauftragen diese zu lesen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Das ist betrieblich bedingt und somit in Ordnung. Was tschweikle [1] meint, ist daß der Chef nicht Kollegin A etwas erlauben kann, weil sie aussieht wie Verona Feldbusch, was er Kollegin B verbietet, wei sie aussieht wie Inge Meisel. [2]
[1] Hier wäre es schön, wenn ich Deinen Realnamen wüßte. Wie Du siehst reicht es nicht mit ihm zu Unterschreiben, er sollte in der Kopfzeile stehen.
[2] Wenn der Chef Kollegin A etwas verbietet weil sie die Intelligenz von Verona Feldbusch hat was er Kollegin B erlaubt, weil sie die Intelligenz von Inge Meisel hat, so wird es kompliziert.
Die Gründe des Chefs stehen auf einem ganz anderen Blatt. Wichtig ist, daß der Chef das Beziehen der Liste ausdrücklich untersagen muß, BEVOR er irgendwelche Disziplinarmaßnahmen einleitet. Wenn er nen Mail-Zugang zur Verfügung stellt, dann gilt sonst "billiges Ermessen" - und das ist, daß die Liste gelesen werden darf, wenn dies in irgendeiner Form für die Tätigkeit im Betrieb sinnvoll erscheint. Was grundsätzlich nicht gestattet sein dürfte ist die private Nutzung betrieblicher Einrichtungen. Außerdem kann der Chef natürlich z.B. ausdrücklich untersagen, jegliche Mailinglisten zu beziehen. --- Erhard Schwenk <eschwenk@fto.de> - http://www.fto.de **** Jetzt neu: http://www.akkordeonjugend.de **** --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com