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Zitat von Wolfgang Hinsch
Wenn ich jemanden bevollmächtige, meine Post zu empfangen, empfängt er meine Post. Analog betrachte ich Email. Ich kann jeden bevollmächtigen, meine Briefe, Mails etc zu lesen, denn diese sind in meinen Machtbereich gelangt. Sie dürfen nicht gelesen/abgefangen etc werden, _bevor_ sie diesen Bereich erreicht haben.
Das ist schlicht falsch.
Wenn man den Argumenten einiger hier folgen würde, dürfte man erhaltene Post etc niemals anderen Menschen zeigen.
Darf man so lange nicht, wie der Absender dem nicht zugestimmt hat, gutgläubig von dessen Zustimmung auszugehen ist oder ein höherwertiges Rechtsgut dem entgegensteht. Nein, organisatorische Vereinfachung ist *kein* höherwertiges Rechtsgut als das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Absenders. Beweisnotwendigkeiten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eventuell schon.
Wo soll denn der Unterschied bitte sein, ob ich die Mail zuerst lese oder jemand anders, den ich dazu bevollmächtige, bzw dem ich sie zeige?
Der Unterschied ist, daß der Absender die E-Mail an Dich adressiert hat. Er alleine hat das Recht, den Adressaten seiner Worte zu bestimmen. Gibst Du diese weiter, ohne daß der Absender das erlaubt, machst Du Dich strafbar. Strafbar sind übrigens auch Beihilfe und Anstiftung.
Schicke ich an otto@haender.de "Bitte 3 Tonnen Dorsch liefern", darf der Sachbearbeiter die Bestellung niemandem zeigen, ohne mich zu fragen??
In diesem Fall darf er gutgläubig davon ausgehen, daß er die E-Mail im Rahmen des für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen an andere Leute in seiner Firma weitergeben darf. Das darf er aber erst, nachdem er den Inhalt der E-Mail kennt, denn da könnte auch was ganz anderes drinstehen.
Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich sehe nicht, wieso Email strenger geschützt werden sollte, als normale Post, zumal sie wesentlich leichter zu lesen ist, da idR unverschlüsselt gesendet wird.
Normale Post ist genauso streng geschützt. Nicht weniger streng.
Diese Fragen sind übrigens noch nicht abschließend geklärt, weil die Materie für deutsche Gerichte viel zu neu ist.
Es gibt einschlägige Rechtsauffassungen und Urteile, die klar herausstellen, daß das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (d.H. jeder darf selbst entscheiden, welche Worte er an wen richtet) auf jeden Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen ist.
Ich glaube aber nicht, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Ansonsten würde Email aus dem Geschäftsverkehr verschwinden müssen.
Wozu, Briefpost muß das auch nicht.
Wenn bei mir jemand etwas bestellt, ich liefere, und der zahlt nicht, brauche ich dann eine richterliche Genehmigung, um die Bestellung zu den Akten der Klage nehmen zu können oder einen Mahnbescheid beantragen zu dürfen?
Nein, hier ist ein höherwertiges Rechtsinteresse gegeben. Allerdings darfst Du die Bestellung z.B. nicht ohne Weiteres veröffentlichen oder anderen Leuten zeigen, die mit dem Verfahren nichts zu tun haben. -- Erhard Schwenk Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de k-itx.net Webhosting - http://webhosting.k-itx.net