Am 6. Juni 2011 17:29 schrieb Kim Leyendecker <kimleyendecker@hotmail.de>: [...]
Für mich wäre es einfach wichtig, dass wir uns auf eine gemeinsame Linie in Sachen Übersetzung und Eindeutschung einigen, da wir uns sonst in Korrekturen der Sprache verlieren, und das Wesentliche aus den Augen verlieren.
IMHO es ist besser, eine Art Regelwerk zu erstellen, in denen solche Fälle geklärt werden. Natürlich muss es kein 1001 Seiten langer Wälzer sein, der im feinsten Juristen-Deutsch verfasst ist, und den wirklich keiner lesen will, weil zu kompliziert.
Was haltet ihr davon?
1) Als Jurist habe ich gewisse Vorbehalte gegen die Aufstellung von (zu vielen) Regeln - es scheint mir schon schwierig genug für viele zu sein, die geltenden Regeln (Lizenz usw.) zu befolgen. 2) Und soweit schon Regeln existieren, vermute ich, es ist am einfachsten, wenn man die existierenden Regeln übernimmt (wie die staatliche Rechtschreibung nach dem völkerrechtlichen Vertrag in Deutschland, Österreich und [mit gewissen Abweichungen] in der Schweiz) -> vgl. Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung Regeln http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf (PDF-Datei, 709 KB) Wörterverzeichnis http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/woerterverzeichnis2006.pdf (PDF-Datei, 826 KB) 3) Aber es mag sinnvoll sein, in den Hilfeseiten bestimmte Richtlinien/Praktiken für die Übersetzung definieren - gleichzeitig zur Hilfe und zur Koordination. Dann kann man ja noch Beispiele oder Fallgruppen nennen - wie dass zusammengesetze Hauptworte (en:compounds) im Englischen normalerweise nicht zusammengeschrieben werden vgl. http://www.getitwriteonline.com/archive/042703CompWdsHyph.htm - im Deutschen aber schon (ganz in einem Wort) -> siehe § 37 des genannten Regelwerks Also könnte man als Beispiel nennen: en: paket repositories -> de:Paketrepositorys en: software repositories -> de: Softwarerepositorys -> oder (wenn man § 45 recht großzügig auslegt) de: Software-Repositorys Sollte das so sein, so kann man sich wohl an anderen Projekten orientieren - so wie der deutschsprachigen (de-), der englischsprachigen (en-) oder einer anderen Wikipedia bei Eigennamen: Anglisierung (wenn die anglisierte Form im allgemeinen Sprachgebrauch) in der en-Wikipedia: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Article_titles#Foreign_names_and_angl... http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Naming_conventions_%28use_English%29 Dagegen offenbar eine geringe Tendenz zur Eindeutschung in der de-Wikipedia insbesondere wenn eine Übersetzung den Sinn verändern könnte: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonventionen#Anderssprachige_Ge... http://de.wikipedia.org/wiki/Repository http://de.wikipedia.org/wiki/Board_of_Directors http://de.wikipedia.org/wiki/Artwork Allerdings werden offensichtlich auch Eigennamen von (wichtigen) Institutionen eingedeutscht: z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Oberster_Gerichtshof_der_Vereinigten_Staaten (unter http://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Court_of_the_United_States ist nur eine Weiterleitung zu finden.) 4) Zu dem was noch immer als Thema im Betreff des Threads hier steht könnte man zum Beispiel hier Anregungen finden: 5) Allerdings müsste man wohl auch mal nachdenken, was überhaupt Eigennamen sind. Wenn ich mich richtig erinnere werden solche im Englischen großgeschrieben und zumindest im Artikel im englischsprachigen openSUSE-Wiki steht da "board". [Allerdings würde ich bei diesem Beispiel überlegen, ob man nicht besser den englischsprachigen Begriff gleichsam als Fremdwort verwenden sollte, da en:board auch Vorstand heißen kann. -> Man könnte ja mal beim "board" anfragen, welche Übersetzung die Mitglieder für am passendsten erachten.] Grüße Martin (pistazienfresser) -- -- - Martin Seidler - openSUSE profile: https://users.opensuse.org/show/pistazienfresser -- To unsubscribe, e-mail: opensuse-translation-de+unsubscribe@opensuse.org For additional commands, e-mail: opensuse-translation-de+help@opensuse.org