ANN: MobiliX verliert Markenrechtsstreit vor dem BGH
Obelix ./. MobiliX: BGH lehnt Nichtzulassungsbescherde ab Der Markenrechtsstreit um die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken Obelix und MobiliX ist ueberraschend schnell rechtskraeftig abgeschlossen worden. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Nichtzulassungsbeschwerde von Werner Heuser, dem Inhaber der beklagten Marke MobiliX zurueckgewiesen. Der BGH hat es nicht fuer noetig gehalten auf die Argumentation des Antragstellers einzugehen, er begnuegt sich mit der Wiederholung des Wortlauts von § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 ZPO. Dies ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Kraemer, er hat die Beschwerde vor dem BGH vertreten, ein uebliches Verfahren. Prof. Dr. Kraemer schrieb in der Nichtzulassungsbeschwerde: "Die geschaeftliche Verwendung von Domain-Namen fuehrt, wie der vorliegende Fall zeigt, schon bei der Anmeldung des Namens oder Namensteils als Marke zu vorbeugenden Abwehrmassnahmen der Inhaber prioritaetsaelterer Zeichen, die Verletzungstatbestaende geltend machen. Besonderen Risiken unterliegt die Verwendung von Wortmarken, die allgemeinsprachliche Bestandteile haben, wenn diese, wie hier, mit branchenueblichen Suffixen oder Praefixen verbunden werden. Werden die Grenzen des Markenschutzes in diesen Faellen zu weit gezogen, wie es das Berufungsgericht nach diesseitiger Auffassung tut, so werden schon durch ausserordentlich bekannte Phantasienamen weite Bereiche des kennzeichenrechtlichen Sprachgebrauchs bei der Schoepfung von Wortmarken blockiert." Ausserdem sah Prof. Dr. Kraemer die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten. Im Herbst 2001 hatte Les Edition Albert Rene, als Inhaber der Markenrechte an Obelix, Werner Heuser verklagt. Dieser ist der Autor der bekannten Website MobiliX ( nun TuxMobil http://tuxmobil.org ). Auf diesen Seiten gibt es Informationen zu UniX auf mobilen Computern. Daher waehlte Werner Heuser eine Domainbezeichnung welche dies in ihren beiden Wortbestandteilen: "mobil" und "ix" zum Ausdruck bringt. Das Oberlandesgericht hatte den Begriff MobiliX (im Gegensatz zum Landgericht Muenchen I) als mit der Marke Obelix verwechselungsfaehig angesehen. Der Ausgang des Verfahrens ist umso bedauerlicher, weil einige finanzstarke Markeninhaber inzwischen recht abstruse Klagen anstrengen, denen ohne grosze Streitkasse nicht ausreichend entgegengetreten werden kann. Wie bekannt geht es z.B. der Deutschen TeleKom um die Monopolisierung des Buchstabens T. Sogar Domains wie t-wurst.de, tsex.de und t-beutel.de hat sie eingekauft und einige Firmen die ein T im Logo fuehren verklagt. Mehr dazu bei Free-T http://free-t.de . Die Dokumentation des Rechtstreites ist online verfuegbar http:/tuxmobil.de/mobilix_asterix.html . -- |=| Werner Heuser = Keplerstr. 11A = D-10589 Berlin = Germany |=| <wehe at tuxmobil.org> T. 0049 - (0)30 - 349 53 86 |=| http://TuxMobil.org UniX on Mobile Systems: HOWTOs,Software |*| This is no time for phony rhetoric -- Lou Reed
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Werner Heuser